Allgemeine Geschäftsbedingungen hat auch der Alleinunterhalter an sich, jedoch heißen sie hier: Allgemeine Auftritts-Bedingungen ... und sie sind verbindlich, falls Sie sich dazu entschließen, mich zu buchen.
Übrigens enthalten die AAB enthalten auch Tipps für eine gelungene Feier.
Die AAB beruhen auf Erfahrungen ... auch wenn es kaum zu glauben ist, dass man als Alleinunterhalter dazu angehalten wird, keine Pausen zu machen oder für seinen Strom zahlen soll 🙂